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BGBl. Nr. 379/1972

kundgemacht 25.10.1972
379. Übereinkommen zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Griechenland über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und Benennungen von Erzeugnissen der Landwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft samt Anlagen
ÜBEREINKOMMEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS VOM 5. JUNI 1970 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH GRIECHENLAND ÜBER DEN SCHUTZ VON HERKUNFTSANGABEN, URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN UND BENENNUNGEN VON ERZEUGNISSEN DER LANDWIRTSCHAFT UND DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT
Kundmachung BGBl. Nr. 379/1972× zu Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Griechenland)

Änderungen durch diese Kundmachung

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Griechenland) neu