Absatz eins,Dieses Übereinkommen liegt drei Monate, vom 5. April 1966 an gerechnet, zur Unterzeichnung und danach zum Beitritt auf. Die Regierungen der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen oder einer ihrer Sonderorganisationen oder der Internationalen Atomenergie-Organisation oder von Vertragsparteien der Satzung des Internationalen Gerichtshofs können Vertragsparteien des Übereinkommens werden,
- Litera aindem sie es ohne Vorbehalt der Annahme unterzeichnen,
- Litera bindem sie es vorbehaltlich der Annahme unterzeichnen und später annehmen oder
- Litera cindem sie ihm beitreten.