BGBl. Nr. 384/1972
384. Vereinbarung zur Durchführung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik über Soziale Sicherheit samt Anlage
VEREINBARUNG zur Durchführung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik über Soziale Sicherheit vom 28. Mai 1971
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 37neu
Artikel 37
Erstattung von Sachleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Für die Durchführung des Artikels 25 Absatz 4 des Abkommens ist Artikel 36 entsprechend anzuwenden.