BGBl. Nr. 384/1972
384. Vereinbarung zur Durchführung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik über Soziale Sicherheit samt Anlage
VEREINBARUNG zur Durchführung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik über Soziale Sicherheit vom 28. Mai 1971
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 39neu
ABSCHNITT römisch fünf
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 39
Formblätter
Soweit in dieser Vereinbarung Bescheinigungen, Berichte und Formblätter vorgesehen sind, werden die entsprechenden Vordrucke von den zuständigen Behörden vereinbart werden.