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BGBl. Nr. 399/1972

kundgemacht 06.11.1972
399. Verordnung: Durchschnitt der von den Beamten des Dienststandes im Jahre 1970 bezogenen Nebengebühren, die nach dem Nebengebührenzulagengesetz Anspruch auf eine Nebengebührenzulage zum Ruhegenuß begründen
Verordnung der Bundesregierung vom 17. Oktober 1972 über den Durchschnitt der von den Beamten des Dienststandes im Jahre 1970 bezogenen Nebengebühren, die nach dem Nebengebührenzulagengesetz Anspruch auf eine Nebengebührenzulage zum Ruhegenuß begründen
Kundmachung BGBl. Nr. 399/1972× zu Nebengebührenzulage zum Ruhegenuß

Änderungen durch diese Kundmachung

Nebengebührenzulage zum Ruhegenuß neu