BGBl. Nr. 399/1972
399. Verordnung: Durchschnitt der von den Beamten des Dienststandes im Jahre 1970 bezogenen Nebengebühren, die nach dem Nebengebührenzulagengesetz Anspruch auf eine Nebengebührenzulage zum Ruhegenuß begründen
Verordnung der Bundesregierung vom 17. Oktober 1972 über den Durchschnitt der von den Beamten des Dienststandes im Jahre 1970 bezogenen Nebengebühren, die nach dem Nebengebührenzulagengesetz Anspruch auf eine Nebengebührenzulage zum Ruhegenuß begründen
Änderungen durch diese Kundmachung
Nebengebührenzulage zum Ruhegenuß
neu
Art. 1neu
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