BGBl. Nr. 505/1972
505. Verordnung: Vereinfachter Nachweis der Bemessungsgrundlage für die Abgabe von alkoholischen Getränken
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. Dezember 1972 über den vereinfachten Nachweis der Bemessungsgrundlage für die Abgabe von alkoholischen Getränken