BGBl. Nr. 67/1972
67. Bundesgesetz: Übergang der Zivil- und Strafsachen und Änderung der Zuständigkeit bei der Auflassung von Bezirksgerichten
Bundesgesetz vom 15. Feber 1972 über den Übergang der Zivil- und Strafsachen und die Änderung der Zuständigkeit bei der Auflassung von Bezirksgerichten