BGBl. Nr. 69/1972
69. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Zahlung einer Pauschalvergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten als Armenvertretern in gerichtlichen Verfahren
Bundesgesetz vom 15. Feber 1972, mit dem das Bundesgesetz über die Zahlung einer Pauschalvergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten als Armenvertretern in gerichtlichen Verfahren geändert wird
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