BGBl. Nr. 111/1973
111. Übereinkommen (Nr. 111) über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
ÜBEREINKOMMEN (Nr. 111) ÜBER DIE DISKRIMINIERUNG IN BESCHÄFTIGUNG UND BERUF
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel 7
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.