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BGBl. Nr. 111/1973

kundgemacht 06.03.1973 RIS↗
111. Übereinkommen (Nr. 111) über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
ÜBEREINKOMMEN (Nr. 111) ÜBER DIE DISKRIMINIERUNG IN BESCHÄFTIGUNG UND BERUF
Kundmachung BGBl. Nr. 111/1973× zu Übereinkommen (Nr. 111) über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen (Nr. 111) über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf neu § 0↗RIS↗
Art. 7neu
in Kraft ab 10.01.1974 · idF BGBl. Nr. 111/1973 Art. 7↗RIS↗

Artikel 7

Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.