BGBl. Nr. 140/1973
140. Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien
ABKOMMEN über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel römisch fünf
Die Vertragschließenden Parteien werden den Austausch von pädagogischen Erfahrungen, insbesondere durch wechselseitige Besuche von Experten, ermutigen.