BGBl. Nr. 140/1973
140. Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien
ABKOMMEN über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel römisch acht
Die Vertragschließenden Parteien werden die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiete der Denkmalpflege unterstützen.