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BGBl. Nr. 161/1973

kundgemacht 10.04.1973
161. Verordnung: Ausbildung und Prüfung für den höheren schulpsychologischen Dienst
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 3. März 1973 betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den höheren schulpsychologischen Dienst
Kundmachung BGBl. Nr. 161/1973× zu Ausbildung und Prüfung für den höheren schulpsychologischen Dienst×

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausbildung und Prüfung für den höheren schulpsychologischen Dienst neu
§ 3neu

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