BGBl. Nr. 161/1973
161. Verordnung: Ausbildung und Prüfung für den höheren schulpsychologischen Dienst
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 3. März 1973 betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den höheren schulpsychologischen Dienst
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausbildung und Prüfung für den höheren schulpsychologischen Dienst
neu
§ 7neu
lädt …