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BGBl. Nr. 209/1973

kundgemacht 11.05.1973
209. Verordnung: Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung
Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 19. März 1973 über die Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung
Kundmachung BGBl. Nr. 209/1973× zu Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung neu