BGBl. Nr. 209/1973
209. Verordnung: Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung
Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 19. März 1973 über die Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung
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