BGBl. Nr. 248/1973
248. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Österreichische und barbadische Staatsangehörige, die einen von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten gültigen Reisepaß (gewöhnlichen Reisepaß, Dienstpaß oder Diplomatenpaß) besitzen, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen oder durch das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates durchreisen. Jeder Aufenthalt nach einer sichtvermerksfreien Einreise ist mit drei Monaten begrenzt.