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BGBl. Nr. 248/1973

kundgemacht 30.05.1973 RIS↗
248. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Kundmachung BGBl. Nr. 248/1973× zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Barbados)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Barbados) neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 24.06.1973 · idF BGBl. Nr. 248/1973 Art. 2↗RIS↗

Artikel 2

Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für einen drei Monate übersteigenden Aufenthalt im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates ist ein Sichtvermerk erforderlich.