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BGBl. Nr. 248/1973

kundgemacht 30.05.1973 RIS↗
248. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Kundmachung BGBl. Nr. 248/1973× zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Barbados)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Barbados) neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 24.06.1973 · idF BGBl. Nr. 248/1973 Art. 3↗RIS↗

Artikel 3

Die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht befreit die Staatsangehörigen jedes Vertragsstaates nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und Vorschriften des anderen Vertragsstaates hinsichtlich der Einreise, des Aufenthaltes in diesem Staat und hinsichtlich der Beschäftigung oder beruflichen Tätigkeit von Fremden zu beachten.