BGBl. Nr. 274/1973
274. Europäisches Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG DER VON DIPLOMATISCHEN ODER KONSULARISCHEN VERTRETERN ERRICHTETEN URKUNDEN VON DER BEGLAUBIGUNG
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäisches Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung
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