BGBl. Nr. 330/1973
330. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Hilfeleistungen an Opfer von Verbrechen
Bundesgesetz vom 20. Juni 1973, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Hilfeleistungen an Opfer von Verbrechen geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbrechensopfergesetz (VOG)
1
§ 16neu
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