BGBl. Nr. 377/1973
377. Kundmachung: Staatsflagge und Staatswappen der Republik Kuba
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 3. Juli 1973 betreffend die Staatsflagge und das Staatswappen der Republik Kuba
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Auf Grund des Paragraph 6, Absatz 2, des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß Paragraph 6, Absatz eins, des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Staatsflagge und das Staatswappen der Republik Kuba, deren Darstellungen im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet.