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BGBl. Nr. 388/1973

kundgemacht 03.08.1973
388. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Malta über den Fluglinienverkehr
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON MALTA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR
Kundmachung BGBl. Nr. 388/1973× zu Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Malta)

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Malta) neu