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BGBl. Nr. 402/1973

kundgemacht 10.08.1973
402. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse samt Protokoll
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN VOLKSREPUBLIK ÜBER DEN SCHUTZ VON HERKUNFTSANGABEN, URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN UND SONSTIGEN AUF DIE HERKUNFT HINWEISENDEN BENENNUNGEN LANDWIRTSCHAFTLICHER UND GEWERBLICHER ERZEUGNISSE
Kundmachung BGBl. Nr. 402/1973× zu Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen neu
Art. 2neu

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