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BGBl. Nr. 435/1973

kundgemacht 31.08.1973 RIS↗
435. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Arabischen Republik Ägypten über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Arabischen Republik Ägypten über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung
Kundmachung BGBl. Nr. 435/1973× zu Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Ägypten)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Ägypten) neu § 0↗RIS↗
Art. 7neu
in Kraft ab 11.09.1973 · idF BGBl. Nr. 435/1973 Art. 7↗RIS↗

Artikel 7

Die Vertragsstaaten werden den Austausch von Studierenden und Akademikern zur Absolvierung einer Ferialpraxis während der Sommerferien wie auch zur Teilnahme an Sommerkursen ermutigen.

Die allgemeinen finanziellen Bestimmungen dieses Abkommens sind auf diesen Artikel nicht anzuwenden.