BGBl. Nr. 59/1973
59. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur gesetzlichen Regelung amtswegiger behördlicher Maßnahmen betreffend einen Mindestabstand, der bei nichtforstlichen Neupflanzungen gegenüber landwirtschaftlichen Grundstücken einzuhalten ist
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 19. Jänner 1973 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur gesetzlichen Regelung amtswegiger behördlicher Maßnahmen betreffend einen Mindestabstand, der bei nichtforstlichen Neupflanzungen gegenüber landwirtschaftlichen Grundstücken einzuhalten ist
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
neu
Art. 1neu
lädt …