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BGBl. Nr. 226/1974

kundgemacht 23.04.1974
226. Verordnung: Anrechnung von Studien und Anerkennung von Prüfungen der in Luxemburg absolvierten „Cours Universitaires“ auf die vorgeschriebene Dauer eines ordentlichen Studiums an den österreichischen wissenschaftlichen Hochschulen
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 14. März 1974 über die Anrechnung von Studien und die Anerkennung von Prüfungen der in Luxemburg absolvierten „Cours Universitaires“ auf die vorgeschriebene Dauer eines ordentlichen Studiums an den österreichischen wissenschaftlichen Hochschulen
Kundmachung BGBl. Nr. 226/1974×

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