BGBl. Nr. 231/1974
231. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Naturblumenbinder und -händler
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 28. März 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Naturblumenbinder und -händler erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Blumenbinder und -händler (Florist)
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§ 2neu
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