BGBl. Nr. 287/1974
287. Bundesgesetz: Stadterneuerungsgesetz
Bundesgesetz vom 3. Mai 1974 betreffend die Assanierung von Wohngebieten (Stadterneuerungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 20neu
Rechtsmittel
Paragraph 20,
Gegen den Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde steht dem Enteigneten (Paragraph 4, Absatz 2, Eisenbahnenteignungsgesetz) und dem Enteignungswerber die Berufung an die Landesregierung zu. Eine Berufung bezüglich der Höhe der im Verwaltungswege zuerkannten Entschädigung ist unzulässig.