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BGBl. Nr. 300/1974

kundgemacht 31.05.1974
300. Verordnung: Ausbildung und Prüfung für den Gehobenen Dienst im Österreichischen Postsparkassenamt
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 6. Mai 1974 betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Gehobenen Dienst im Österreichischen Postsparkassenamt
Kundmachung BGBl. Nr. 300/1974× zu Ausbildung und Prüfung für den Gehobenen Dienst im Österreichischen Postsparkassenamt

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausbildung und Prüfung für den Gehobenen Dienst im Österreichischen Postsparkassenamt neu