BGBl. Nr. 300/1974
300. Verordnung: Ausbildung und Prüfung für den Gehobenen Dienst im Österreichischen Postsparkassenamt
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 6. Mai 1974 betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Gehobenen Dienst im Österreichischen Postsparkassenamt
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausbildung und Prüfung für den Gehobenen Dienst im Österreichischen Postsparkassenamt
neu
§ 9neu
lädt …