BGBl. Nr. 303/1974
303. Verordnung: Ausbildung und Prüfung für den Steueraufsichtsdienst
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 7. Mai 1974 betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Steueraufsichtsdienst
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausbildung und Prüfung für den Steueraufsichtsdienst
neu
§ 2neu
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