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BGBl. Nr. 314/1974

kundgemacht 11.06.1974
314. Verordnung: Gesundheitliche Überwachung von Personen, die mit ihrem Körper gewerbsmäßig Unzucht treiben
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 9. Mai 1974 über die gesundheitliche Überwachung von Personen, die mit ihrem Körper gewerbsmäßig Unzucht treiben
Kundmachung BGBl. Nr. 314/1974× zu Gesundheitliche Überwachung von Prostituierten

Änderungen durch diese Kundmachung

Gesundheitliche Überwachung von Prostituierten neu