BGBl. Nr. 336/1974
336. Verordnung: Ausbildung und Prüfung für den Finanzfachdienst
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 31. Mai 1974 betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Finanzfachdienst
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausbildung und Prüfung für den Finanzfachdienst
neu
§ 2neu
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