BGBl. Nr. 344/1974
344. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Uganda über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK UGANDA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 17neu
Artikel 17
Inkrafttreten
Diese Anmerkung, richtig: Dieses) Abkommen tritt zu dem auf diplomatischem Wege festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
Zu URKUND dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Urschrift zu Entebbe am 26. November 1970 in englischer Sprache.