BGBl. Nr. 346/1974
346. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Republik von Tansania über den Flugverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN REPUBLIK VON TANSANIA ÜBER DEN FLUGVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 15neu
Artikel 15
Anpassung an multilaterale Übereinkommen
Dieses Abkommen und sein Flugstreckenplan sind in der Weise abzuändern, daß sie jedem multilateralen Übereinkommen, das für beide Vertragschließenden Teile verbindlich wird, entsprechen.