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BGBl. Nr. 377/1974

kundgemacht 09.07.1974
377. Änderung der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße (ADR)
ÄNDERUNG DER ANLAGEN A UND B ZUM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER AUF DER STRASSE (ADR)
Kundmachung BGBl. Nr. 377/1974×

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