BGBl. Nr. 399/1974
399. Bundesgesetz: Entgeltfortzahlungsgesetz — EFZG
Bundesgesetz vom 26. Juni 1974 über die Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit (Unglücksfall), Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (Entgeltfortzahlungsgesetz — EFZG)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 11neu
Verfall von Erstattungsansprüchen infolge Zeitablaufes
Paragraph 11,
Der Anspruch auf die Gewährung von Erstattungsbeträgen ist bei sonstigem Verlust binnen zwei Jahren nach dem Ende des Anspruches auf Fortzahlung des Entgelts im Sinne dieses Bundesgesetzes geltend zu machen.