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BGBl. Nr. 422/1974

kundgemacht 25.07.1974 RIS↗Parlament↗
422. Bundesgesetz: Strafrechtsanpassungsgesetz
Bundesgesetz vom 11. Juli 1974 über die Anpassung von Bundesgesetzen an das Strafgesetzbuch (Strafrechtsanpassungsgesetz)
Kundmachung BGBl. Nr. 422/1974× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Sicherung der Unterseekabel - Strafgesetzliche Bestimmungen 5 § 0↗RIS↗
Art. 1 § 6neu
in Kraft ab 01.01.1975 · idF BGBl. Nr. 422/1974 Art. 1 § 6↗RIS↗

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Eines Vergehns macht sich schuldig, wer die Vorzeigung der die Nationalität des Fahrzeuges nachweisenden amtlichen Documente zum Behufe der im Artikel 10 des im Artikel römisch eins dieses Gesetzes angeführten Vertrages vorgesehenen Aufnahme der Protokolle verweigert.
  2. Absatz 2,Das Vergehen ist mit Freiheitsstrafe bis zu 14 Tagen oder mit Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen zu bestrafen.