Absatz eins,Eines Vergehns macht sich schuldig, wer die Vorzeigung der die Nationalität des Fahrzeuges nachweisenden amtlichen Documente zum Behufe der im Artikel 10 des im Artikel römisch eins dieses Gesetzes angeführten Vertrages vorgesehenen Aufnahme der Protokolle verweigert.
BGBl. Nr. 422/1974
422. Bundesgesetz: Strafrechtsanpassungsgesetz
Bundesgesetz vom 11. Juli 1974 über die Anpassung von Bundesgesetzen an das Strafgesetzbuch (Strafrechtsanpassungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 6neu
Paragraph 6,
- Absatz 2,Das Vergehen ist mit Freiheitsstrafe bis zu 14 Tagen oder mit Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen zu bestrafen.