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BGBl. Nr. 442/1974

kundgemacht 30.07.1974 RIS↗
442. Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Reit im Winkl
Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Reit im Winkl
Kundmachung BGBl. Nr. 442/1974× zu Grenzübergang Reit im Winkl (BRD)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Grenzübergang Reit im Winkl (BRD) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 01.08.1974 · idF BGBl. Nr. 442/1974 Art. 1↗RIS↗

Artikel 1

Am Grenzübergang Reit im Winkl werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet.