BGBl. Nr. 53/1974
53. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels sowie des Protokolls betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris unterzeichneten Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 11. Jänner 1974 über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 18. Mai 1904 und des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910 sowie des Protokolls betreffend die Abänderung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels
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