Erstellung der grundlegenden geologischen Karte des Landes im Maßstab 1 : 100.000, entweder allein oder in Zusammenarbeit mit einer ausländischen Institution;
BGBl. Nr. 153/1975
153. Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Rwanda und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend den Geologischen Dienst Rwandas samt Anhängen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH, DER REPUBLIK RWANDA UND DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT BETREFFEND DEN GEOLOGISCHEN DIENST RWANDAS
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1neu
ANHANG römisch eins
zum Abkommen betreffend den Geologischen Dienst von Rwanda
Allgemeines Richtlinienprogramm des Geologischen Dienstes
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungDurchführung von Studien auf dem Gebiet der angewandten Geologie;
- StrichaufzählungErforschung und Studium der unterirdischen Wasservorkommen vor allem für den agrarischen Bedarf;
- StrichaufzählungProgrammierung und Durchführung von Schürfungen und Bergbauforschungen außerhalb des Bereiches der Bergbaugesellschaften;
- StrichaufzählungDurchführung von Laboratoriumsarbeiten (Analysen und sonstige) betreffend die Wissenschaft über die Erde, sowohl auf Rechnung des privaten Sektors wie auch für die Techniker des Dienstes und andere Regierungsdienststellen;
- StrichaufzählungVeröffentlichung wissenschaftlicher Texte, unter anderem des Mitteilungsblattes des Geologischen Dienstes von Rwanda;
- StrichaufzählungBetreuung der wissenschaftlichen Bibliothek und der geologischen und topographischen Kartothek des Dienstes und deren Vervollständigung;
- StrichaufzählungPflege des Austausches geologischer Informationen mit den interessierten wissenschaftlichen Organisationen und Kreisen;
- Strichaufzählungpraktische Ausbildung für rwandische Geologen;
- StrichaufzählungAusbildung der mittleren Fachkräfte des Dienstes, wie Sekretäre, Bibliothekare, Zeichner, Laboranten, Präparatoren usw.;
- StrichaufzählungErteilung von Auskünften und Erbringung von Leistungen auf geologischem und bergbaulichem Gebiet, die vom Ministerium, dem er untersteht, verlangt werden;
- StrichaufzählungUnterstützung bei der Koordinierung aller internationaler Aktionen, technischer Hilfeleistungen des Auslandes und privater Gesellschaften;
- StrichaufzählungAusarbeitung jährlicher Ausgabenvoranschläge.