BGBl. Nr. 217/1975
217. Zusatzabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zum Haager Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
ZUSATZABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Die Richtigkeit von Übersetzungen der zuzustellenden Schriftstücke in die deutsche oder in die französische Sprache und der Rechtshilfeersuchen in die deutsche Sprache kann auch von einem beeideten Dolmetsch des ersuchenden Staates bestätigt werden.