BGBl. Nr. 217/1975
217. Zusatzabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zum Haager Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
ZUSATZABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6
Die Zustellung der gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücke und die Erledigung der Rechtshilfeersuchen können nicht deswegen abgelehnt werden, weil die Gerichte des ersuchten Staates zur Entscheidung über den Rechtsstreit ausschließlich zuständig sind.