BGBl. Nr. 241/1975
241. Verordnung: Verwenden von Doppelwandbehältern aus Stahl zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in gewerblichen Betriebsanlagen
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 21. März 1975 über das Verwenden von Doppelwandbehältern aus Stahl zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in gewerblichen Betriebsanlagen
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