BGBl. Nr. 346/1975
346. Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen samt Anhängen I und II
ÜBEREINKOMMEN BETREFFEND DIE PRÜFUNG UND BEZEICHNUNG VON EDELMETALLGEGENSTÄNDEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
neu
Art. 2neu
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