Absatz eins,Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat so bald wie möglich in Wien stattzufinden.
BGBl. Nr. 385/1975
385. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien über Konkurs Ausgleich und Zahlungsaufschub samt Zusatzprotokoll
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN ÜBER KONKURS, AUSGLEICH UND ZAHLUNGSAUFSCHUB
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 13neu
Artikel 13
- Absatz 2,Das Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.