Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 387/1975

kundgemacht 18.07.1975 RIS↗
387. Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS AUF STRASSENVERKEHRSUNFÄLLE ANZUWENDENDE RECHT
Kundmachung BGBl. Nr. 387/1975× zu Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht neu § 0↗RIS↗
Art. 16neu
in Kraft ab 03.06.1975 · idF BGBl. Nr. 387/1975 Art. 16↗RIS↗

Artikel 16

Dieses Übereinkommen liegt für die auf der Elften Tagung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vertretenen Staaten zur Unterzeichnung auf.

Es bedarf der Ratifizierung; die Ratifikationsurkunden sind beim Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten der Niederlande zu hinterlegen.