BGBl. Nr. 451/1975
451. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung bestimmter finanzieller und vermögensrechtlicher Fragen samt Anlagen mit Briefwechsel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung bestimmter finanzieller und vermögensrechtlicher Fragen samt Anlagen mit Briefwechsel
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12neu
Artikel 12
Ansprüche aus den in Kraft stehenden Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik werden durch diesen Vertrag nicht berührt.