BGBl. Nr. 523/1975
523. Verordnung: Übertragung der Besorgung der Geschäfte von Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung im Land Vorarlberg an den Landeshauptmann
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 16. September 1975, mit der im Land Vorarlberg die Besorgung der Geschäfte von Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung dem Landeshauptmann übertragen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Gemäß Artikel 104, Absatz 2, des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 wird im Land Vorarlberg die Besorgung der Geschäfte von Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung (Paragraph 10, Absatz eins und 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1973,) nach Maßgabe der vom Bundesminister für Unterricht und Kunst erteilten Dienstanweisungen dem Landeshauptmann und den ihm unterstellten Behörden im Land übertragen.