BGBl. Nr. 591/1975
591. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Sambia über die Gewährung eines Darlehens in der Höhe von ö. S 18,5 Millionen samt Anhang
ABKOMMEN zwischen der ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG und der REGIERUNG DER REPUBLIK SAMBIA über die GEWÄHRUNG EINES DARLEHENS IN DER HÖHE VON ö. S 18,5 MILLIONEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
ARTIKEL römisch zwei
Ziffer eins Die Regierung der Republik Sambia wird für jeden in Anspruch genommenen und geschuldeten Betrag des im Rahmen des vorliegenden Abkommens gewährten Darlehens einen Jahreszinssatz von 3% zahlen.
Ziffer 2 Die Zinsen werden aufgrund des als Darlehen gewährten und geschuldeten Kapitalbetrages berechnet und sind am 31. Dezember eines jeden Jahres gemäß der im Anhang enthaltenen Rückzahlungstabelle zahlbar.