BGBl. Nr. 592/1975
592. Übereinkommen zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs samt Anlage
ÜBEREINKOMMEN ZUR ERLEICHTERUNG DES INTERNATIONALEN SEEVERKEHRS
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs
neu
Art. 2neu
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